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Gewährleistung

Für alle Waren, die wir an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit einer Mindestdauer von zwei Jahren. Dieses Recht steht Ihnen unabhängig von zusätzlichen Garantien zu und ist für Sie kostenlos.

Der folgende Hinweis ist von der Europäischen Kommission vorgegeben und gilt einheitlich in der gesamten Europäischen Union.

Hinweis der Europäischen Kommission zur gesetzlichen Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und müssen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union:
europa.eu/youreurope/garantien

Inhalt des Hinweises in Textform

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, zum Beispiel wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

So erreichen Sie uns

Wenn ein Artikel nicht in Ordnung ist, melden Sie sich bitte bei uns. Wir klären den Fall unkompliziert.

Rössler Papier GmbH & Co. KG
E-Mail: info@roesslerpapier.de
Telefon: +49 (0) 2421 / 6901-0

Siehe auch: Versand und Retoure · Häufig gestellte Fragen